Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für:
Obwohl diese Website nur wenige Zugänglichkeitsprobleme aufweist, entspricht sie nur teilweise der Stufe AA der Zugänglichkeitsanforderungen, wie sie in den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten 2.1 Stufe AA beschrieben sind.
Obwohl die meisten Dokumente auf der Website ausreichend zugänglich sind, erreichen einige nicht das erforderliche Niveau AA.
Aufgrund der Menge der Dokumente und der Komplexität des Inhalts wäre die Überprüfung und Änderung der einzelnen Dokumente übermäßig kostspielig.
Jedes neue und/oder wesentliche Dokument wird jedoch gründlich geprüft und, soweit möglich, an den erforderlichen Grad der Zugänglichkeit angepasst.
Für einige Videos gibt es noch kein Transkript. Dies wird so bald wie möglich gelöst werden.
Die Website enthält ein Webformular, das noch nicht für die Web-Zugänglichkeit optimiert wurde. Dies wird so bald wie möglich gelöst werden.
Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.
Die Zugänglichkeitserklärung wurde zuletzt am 02.10.2020 überarbeitet.
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