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Was tut der Ombudsmann mit Ihren Klagen?

  • Er legt eine Akte an aufgrund Ihrer Beschwerden und der Auskünfte, die der Ombudsmann bei den betreffenden Pensionsdienststellen erhält.
     
  • Er untersucht, ob Ihre Klage begründet ist. Ist etwas schief gelaufen? Wo sitzt der Haken? Bei welcher Dienststelle können Sie Hilfe oder nähere Auskünfte bekommen?
     
  • Wenn der Ombudsmann urteilt, dass Ihre Klage begründet ist, sucht er eine Lösung.
     
  • Die Klagen, die die gesetzlichen Pensionen nicht direkt betreffen, zum Beispiel die Zusatzpensionen oder den vorgezogenen Ruhestand, werden an die zuständige Dienststelle oder zum zuständigen Ombudsmann verwiesen/weitergeleitet.
     
  • Wenn der Ombudsmann feststellt, dass Sie noch keinen vorherigen Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen haben, wird er Sie zuerst dazu bitten.
     
  • Eine Erhebung der Klage vor Gericht unterbricht die Untersuchung des Ombudsmanns nicht.
     
  • Ab dem Empfang Ihrer Klage bis zum Abschluss Ihrer Akte werden Sie regelmäßig vom Ombudsmann über den Stand der Dinge informiert.

Müssen sie bezahlen?

Nein, diese Dienstleistung ist kostenlos.