Was tut der Ombudsmann mit Ihren 
    Klagen?
  
    - Er legt eine Akte an aufgrund       Ihrer Beschwerden und der Auskünfte, die der Ombudsmann bei den       betreffenden Pensionsdienststellen erhält.
 
- Er untersucht, ob Ihre Klage       begründet ist. Ist etwas schief gelaufen? Wo sitzt der Haken? Bei welcher       Dienststelle können Sie Hilfe oder nähere Auskünfte bekommen?
 
- Wenn der Ombudsmann urteilt,       dass Ihre Klage begründet ist, sucht er eine Lösung.
 
- Die Klagen, die die       gesetzlichen Pensionen nicht direkt betreffen, zum Beispiel die       Zusatzpensionen oder den vorgezogenen Ruhestand, werden an die zuständige       Dienststelle oder zum zuständigen Ombudsmann verwiesen/weitergeleitet.
 
- Wenn der Ombudsmann       feststellt, dass Sie noch keinen vorherigen Kontakt mit der Verwaltung       aufgenommen haben, wird er Sie zuerst dazu bitten.
 
- Eine Erhebung der Klage vor       Gericht unterbricht die Untersuchung des Ombudsmanns nicht.
 
- Ab dem Empfang Ihrer Klage       bis zum Abschluss Ihrer Akte werden Sie regelmäßig vom Ombudsmann über den       Stand der Dinge informiert. 
Müssen sie bezahlen? 
  Nein, diese    Dienstleistung ist kostenlos.