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Jahresberichten

Jedes Jahr richtet der Ombudsmann im Laufe des Monats März einen Bericht in bezug auf seine Tätigkeiten im vorhergehenden Kalenderjahr an den Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Pensionen gehören, an die Abgeordnetenkammer und an den Beratenden Ausschuss für den Pensionssektor. Dieser Bericht umfassen die der Ombudsmann erforderlich scheinenden Empfehlungen und weisen auf eventuelle bei der Ausübung ihres Amtes auftretende Schwierigkeiten hin.

Danach gibt der Ombudsmann eine Pressekonferenz um die Bevölkerung auch über seine Tätigkeit zu berichten.

Auf diese Seite können Sie alle Jahresberichten finden seit der Gründung des Ombudsdienst in 1999 (nur auf französisch und niederländisch).

Für jedem Jahrebericht gibt es eine Beilage in Deutscher Sprache unter dem Ausdruck

 „An den deutschsprachigen Leser“ und auch als Beilagen der „Königlicher Erlass zur Einführung eines Ombudsdienstes für Pensionsangelegenheiten“, die „Geschäftsordnung des Kollegiums der Ombudsmänner für Pensionsangelegenheiten“ und das „Gesetz vom 11. April 1995 zur Einführung der "Charta" der Sozialversicherten ».

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